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vor 6 Monaten

Abschreibung und Förderung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ für antragstellende Unternehmen wieder geöffnet. In der Richtlinie wird unter Einzelmaßnahme Teil A Punkt 3.1.2 (e) explizit die Subventionierung eines elektrischen Energiespeichers vorgesehen. Die Förderung beträgt ab einer Investition von 3.000 Euro 30% und ist auf maximal 600.000 Euro begrenzt.

Wir möchten Sie zudem nochmals auf die steuerlichen Vorteile durch das Wachstumschancengesetz hinweisen, das eine Sonderabschreibungen bis Ende 2024 bietet. Dies gilt sowohl für BHKW als auch für Batteriespeicher.

Anders als bei der linearen AfA, bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts Jahr für Jahr mit einem konstanten Betrag abgeschrieben werden, basiert die degressive AfA auf einem prozentualen Wert des Neupreises oder Restbuchwerts des Vorjahres. Der Abschreibungsbetrag verringert sich jährlich und ist im ersten Jahr am höchsten, was im Vergleich zur linearen AfA zu einer größeren Abschreibung führt. Die degressive AfA ist doppelt so hoch wie die lineare AfA, maximal 20%.

Die Sonderabschreibungen gelten für alle Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freelancer mit Gewinneinkünften.

Nutzen Sie Ihre Chance, beachtliche Steuern zu sparen, und profitieren Sie von den Wachstumschancen und Förderungen mit einem Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerk!

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