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vor 4 Jahren

Die steuerliche Förderung von Wärmedämm-Maßnahmen

Seit 1. Januar 2020 können private Eigentümer die Wärmedämm-Maßnahmen an ihrem Haus von der zu bezahlenden Einkommensteuer absetzen. So einfach und unbürokratisch war der Abruf von Fördermitteln für die energetische Gebäudesanierung noch nie!

Wissenswertes über das Klimapaket erläutert die neue Sto-Broschüre.

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Foto: Adobe Stock | Halfpoint

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Karsten Raimann Technischer Berater
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