Das GEG schreibt vor, dass beim Einbau neuer Heizungen ab 01.01.2024 konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt wird. Heißt, alle neu eingebauten Heizungen müssen die erzeugte Wärme zu mindestens 65% durch erneuerbare Energien bereitstellen. 📕🌳
Mögliche Erfüllungsoptionen:
✅Wärmenetzanschluss
✅Wärmepumpe
✅Gasförmige/flüssige Biomasse
✅Wärmepumpe Hybridsystem
✅Solarthermie Hybridsystem
✅Stromdirektheizung
Alle vor dem 01.01.2024 installierten Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, genießen jedoch Bestandsschutz bis Ende 2044.
Hinweis: 💡 Das GEG gilt noch nicht für Heizungsanlagen, für die vor dem 19.04.2023 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wurde und die bis zum 18.10.2024 installiert oder aufgestellt werden.
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