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vor 1 Jahr

Information: Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Das GEG schreibt vor, dass beim Einbau neuer Heizungen ab 01.01.2024 konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt wird. Heißt, alle neu eingebauten Heizungen müssen die erzeugte Wärme zu mindestens 65% durch erneuerbare Energien bereitstellen. 📕🌳

Mögliche Erfüllungsoptionen:

✅Wärmenetzanschluss

✅Wärmepumpe

✅Gasförmige/flüssige Biomasse

✅Wärmepumpe Hybridsystem

✅Solarthermie Hybridsystem

✅Stromdirektheizung

Alle vor dem 01.01.2024 installierten Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, genießen jedoch Bestandsschutz bis Ende 2044.

Hinweis: 💡 Das GEG gilt noch nicht für Heizungsanlagen, für die vor dem 19.04.2023 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wurde und die bis zum 18.10.2024 installiert oder aufgestellt werden.

🔗Weitere Informationen zu Sonderregelungen und Fördermöglichkeiten finden sie hier!

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