In Anlehnung an die geltende Musterbauordnung wurden jetzt die Formulierungen zu Brandwänden in den aktuellen Fassungen vieler Landesbauordnungen angepasst. Die aktuellen Fassungen der LBO, die sich an der geltenden Musterbauordnung (MBO) anlehnt, spezifiziert im Paragraph 30 die Anforderungen an Brandwände. Für Dämmstoffe der Außenwandbekleidung von Raumabschlusswänden sind ab sofort nichtbrennbare Lösungen gefordert, um das Risiko eines Brandüberschlags zu reduzieren. Eine Ausnahme für den Gebäudesockel sieht die neue Fassung nicht vor. Als mineralische und brandsichere Alternative zur klassischen Sockelausbildung mit herkömmlichen Dämmstoffen eignen sich hier besonders Systeme auf Basis von Schaumglas. Das hochwertige Material ist nichtbrennbar, dampf- und diffusionsdicht und nimmt keine Feuchtigkeit auf. Schaumglas wird damit sowohl den aktuellen Anforderungen an den Brandschutz gerecht und bietet gleichzeitig effizienten Feuchteschutz.
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