Bei der Verwendung von Systemkomponenten unterschiedlicher Herkunft und Qualität als Teil eines eigenen WDV-Systems verliert der ausführende Handwerker die bauaufsichtliche Zulassung für das System und kann für versteckte Mängel bis zu 30 Jahre haftbar gemacht werden. Dies kann im schlimmsten Fall bis hin zum Rückbau des gemischten WDV-Systems oder sogar zu Vorwürfen des Betrugs nach §263 StGB führen.
Um solche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, im System zu bleiben. Stärken Sie damit Ihr Image als verantwortungsbewusster Handwerker und/oder Handel.
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