Die Gründe, weshalb sich ein Bau derzeit verzögern kann sind verschieden. Hohe Zinsen, eine unerwartete Kündigung oder die Insolvenz des Vertrauten Baubetriebs können einige der Gründe darstellen. Doch die Baugenehmigung nimmt davor keine Rücksicht. Deshalb ist es entscheidend, die Geltungsdauer der Baugenehmigung im Auge zu behalten.
Die Dauer einer Baugenehmigung variiert von Bundesland zu Bundesland. Hier sind die wichtigsten Informationen:
🔸In Berlin beträgt die Geltungsdauer zwei Jahre.
🔸In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen sind es drei Jahre.
🔸In Bayern und Rheinland-Pfalz genießt man vier Jahre Gültigkeit.
🔸Brandenburg ist großzügig mit sechs Jahren.
Aber Vorsicht: Eine Baugenehmigung erlischt, wenn die Fristen der Geltungsdauer nicht eingehalten werden. Bedeutet, es wäre ein neuer Bauantrag fällig. Es sei denn, es wird rechtzeitig schriftlich um Verlängerung gebeten. Allerdings sollte beachtet werden, dass entsprechende Anträge nur dann erfolgreich verlaufen, wenn diese dem dann geltenden öffentlichen Baurecht entsprechen. Auch ein Baustop mit einer Dauer von über einem Jahr kann dazu führen, dass die Baugenehmigung erlischt. Hierbei variieren die Fristen je nach Bundesland, außer in Brandenburg, wo eine spezielle Regelung gilt: Die Baugenehmigung erlischt, wenn die Bauherren nicht spätestens sieben Jahre nach Erteilung der Genehmigung in die Immobilie eingezogen sind und die Nutzungsaufnahme beim zuständigen Bauamt angezeigt haben.
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